Frequently Asked
Questions
FAQ
Hier
werden die "häufig gestellten Fragen beantwortet"
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Fragen 01-10
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Fragen 11-15
Sind Pfefferspray in Deutschland verboten?
Was ist mit Pfefferspray das nicht gekennzeichnet ist?
Wenn ich in einer Notsituation bin darf ich Pfefferspray benutzen?
Gibt es noch andere Arten von Abwehrsprays?
Wie ist die Rechtslage bei CS-Gas?
Rechtsberatung zu Pfefferspray
Richtige Aufbewahrung
- Sind Pfefferspray in Deutschland verboten?
Pfefferspray die für den dt. Markt bestimmt sind, müssen
wesenhaft immer als Tierabwehrspray (oder ähnlich*) charakterisiert sein. Das bedeutet, die Nutzung gilt der
Abwehrmaßnahme von angreifenden Tieren also ein Produkt
zur Hundeabwehr. Steht nicht im Waffengesetz, da es nicht den
Waffenbegriffen des WaffenG entspricht.
- Was ist mit Pfefferspray das nicht gekennzeichnet ist?
Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray (oder z.B. als
Contra-Dog, Anti-Hund, Anti-Dog, Hundeabwehrspray etc.) charakterisiert
sind, noch einen amtlichen Prüfstempel des Bundeskriminalamtes
(zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind illegitime
Waffen. Der Verkehr ist gemäß § 52 WaffG tabu.
- Wenn ich in einer Notsituation bin darf ich Pfefferspray benutzen?
Betrifft
nicht nur
Pfefferspray, sondern gilt für jedes greifbare Mittel wenn folgendes
beachtet wird. "..Die Form der Verteidigung muss so getätigt werden,
dass die Attacke gesichert abgewehrt wird. Bei mehreren
Mitteln ist die mildeste zu wählen, das Opfer muss aber nicht das
Wagnis eingehen, wenn das weniger drastische Mittel nicht zuverlässig
zum Erfolg führt..."
- Gibt es noch andere Arten von Abwehrsprays?
CS-Gas. Es
gibt auch ein "Anti-Hund" Spray mit CS-Gas als Wirkmittel. Außerdem
Markierungssprays
mit Farbe die den Gegner nicht durch reizende Stoffe außer
Gefecht setzen, ihn aber irritieren können und dadurch wertvolle
Sekunden zur Flucht gewonnen werden.
- Wie ist die Rechtsnorm bei CS-Gas?
Abwehrbehälter mit CS-Gas müssen strikt das amtliche Kennmerkmal
des Bundeskriminalamtes (BKA) tragen und dürfen an Personen
über 14 Jahren (Stand 2011) abgegeben werden. Ist das amtliche Kennmerkmal
nicht vorhanden, sind es irregulär Gebilde.
- Rechtsberatung zu Pfefferspray
Wir machen hier keine Rechtsasuskunft. Kontaktieren Sie immer einen Rechtsanwalt der sich mit dieser Materie
besser auskennt. Und natürlich auch Rechtssicherheit bieten kann.
Vernachlässigen Sie die fehlerlose
Aufbewahrung
nicht. Ein Pfefferspray muss wie jedes andere Sprühbehältnis vor Hitze
geschützt werden. Legen Sie es nicht in die Nähe einer Heizung und
beachten Sie das im Auto die Sonnenverhältnisse sich jederzeit
ändern können und die Sonne wandert. Der Schatten in den man das
Abwehrspray gelegt hat kann in wenigen Minuten zu einer Hitzefalle
werden.