Pfefferspray.net
Informatives Portal rund um den Pfefferspray-Kauf. Dies ist ein kommerzielles Webangebot.

FAQ das sind die Frequently Asked Questions. Die häufig gestellte Fragen. Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema. Pfefferspray & Waffenrecht bei Notwehr


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Frequently Asked Questions

FAQ

Hier werden die "häufig gestellten Fragen beantwortet"

  1. Fragen 01-10

  2. Fragen 11-15

Sind Pfefferspray in Deutschland verboten?
Was ist mit Pfefferspray das nicht gekennzeichnet ist?
Wenn ich in einer Notsituation bin darf ich Pfefferspray benutzen?
Gibt es noch andere Arten von Abwehrsprays?
Wie ist die Rechtslage bei CS-Gas?
Rechtsberatung zu Pfefferspray
Richtige Aufbewahrung

Pfefferspray die für den dt. Markt bestimmt sind, müssen wesenhaft immer als Tierabwehrspray (oder ähnlich*) charakterisiert sein. Das bedeutet, die Nutzung gilt der Abwehrmaßnahme von angreifenden Tieren also ein Produkt zur Hundeabwehr. Steht nicht im Waffengesetz, da es nicht den Waffenbegriffen des WaffenG entspricht.

Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray (oder z.B. als  Contra-Dog, Anti-Hund, Anti-Dog, Hundeabwehrspray etc.) charakterisiert sind, noch einen amtlichen Prüfstempel  des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind illegitime Waffen. Der Verkehr ist gemäß § 52 WaffG tabu.

Betrifft nicht nur Pfefferspray, sondern gilt für jedes greifbare Mittel wenn folgendes beachtet wird. "..Die Form der Verteidigung muss so getätigt werden, dass die Attacke gesichert abgewehrt wird. Bei mehreren Mitteln ist die mildeste zu wählen, das Opfer muss aber nicht das Wagnis eingehen, wenn das weniger drastische Mittel nicht zuverlässig zum Erfolg führt..."

 CS-Gas. Es gibt auch ein "Anti-Hund" Spray mit CS-Gas als Wirkmittel. Außerdem Markierungssprays mit Farbe die den Gegner nicht durch reizende Stoffe außer Gefecht setzen, ihn aber irritieren können und dadurch wertvolle Sekunden zur Flucht gewonnen werden.

Abwehrbehälter mit CS-Gas müssen strikt das amtliche Kennmerkmal des Bundeskriminalamtes (BKA) tragen und dürfen an Personen über 14 Jahren (Stand 2011) abgegeben werden. Ist das amtliche Kennmerkmal nicht vorhanden, sind es irregulär Gebilde.

Wir machen hier keine Rechtsasuskunft. Kontaktieren Sie immer einen Rechtsanwalt der sich mit dieser Materie besser auskennt. Und natürlich auch Rechtssicherheit bieten kann.

Vernachlässigen Sie die fehlerlose Aufbewahrung nicht. Ein Pfefferspray muss wie jedes andere Sprühbehältnis vor Hitze geschützt werden. Legen Sie es nicht in die Nähe einer Heizung und beachten Sie das im Auto die Sonnenverhältnisse sich jederzeit ändern können und die Sonne wandert. Der Schatten in den man das Abwehrspray gelegt hat kann in wenigen Minuten zu einer Hitzefalle werden.